Es gibt eine gesetzliche Pflicht, die fast niemand bemerkt hat
Während alle über Verbote und Hochrisiko-Systeme diskutierten, hat der AI Act eine Pflicht eingeführt, die weit mehr Unternehmen betrifft, als diese denken: die Schulung des Personals zur künstlichen Intelligenz.
Das ist keine Empfehlung. Es ist Artikel 4 der Verordnung (EU) 2024/1689, in Kraft seit dem 2. Februar 2025. Und anders als ein Großteil des AI Act, der bis 2027 stufenweise anwendbar wird, ist diese Pflicht schon heute wirksam.
Die Logik ist einfach: Sie können eine so mächtige Technologie wie KI nicht einsetzen, wenn die Menschen, die sie nutzen, nicht wissen, was sie tun. Deshalb haben wir eine eigene Seite zur Schulungspflicht des AI Act erstellt. In diesem Artikel gehen wir jedoch ins Detail der Vorschrift.
Was Artikel 4 genau sagt
Der Text ist kurz. Aus dem amtlichen Englischen übersetzt lautet er:
"Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen, wobei deren technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und Schulung sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, zu berücksichtigen sind."
In die Praxis übersetzt: Wenn Ihr Unternehmen KI einsetzt, müssen Sie sicherstellen, dass die Menschen, die sie nutzen, über Kompetenzen verfügen, die ihrer Rolle angemessen sind. Was KI ist, wie sie funktioniert, welche Risiken sie birgt, was man mit den Daten tun darf und was nicht.
Wer verpflichtet ist: Anbieter und Betreiber (also fast alle)
Die Pflicht richtet sich an zwei Kategorien, und die zweite ist viel umfassender, als sie scheint.
Anbieter (Provider) sind diejenigen, die KI-Systeme entwickeln oder anpassen. Wenn Sie ein Produkt bauen, das ein Modell integriert, oder ein System für Ihre Kunden anpassen, sind Sie Anbieter.
Betreiber (Deployer) sind diejenigen, die KI-Systeme unter eigener Verantwortung nutzen. Hierunter fällt die Mehrheit der Unternehmen: Wenn Ihr Marketing Texte mit KI erzeugt, wenn die HR-Abteilung Screening-Tools nutzt, wenn die Finanzabteilung Daten mit einem Assistenten analysiert, ist Ihre Organisation ein Betreiber.
Der Punkt, den viele übersehen: Die Pflicht betrifft nicht nur diejenigen, die KI entwickeln. Es genügt, sie zu nutzen. Wenn Ihre Teams mit ChatGPT, Claude oder Copilot arbeiten, ist die Pflicht, sie zu schulen, bereits die Ihre.
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Was "ausreichendes Maß an KI-Kompetenz" bedeutet
Die Vorschrift legt keinen genauen Maßstab fest. Sie sagt nicht, wie viele Stunden Schulung nötig sind, und schreibt kein Standardprogramm vor. Sie verlangt verhältnismäßige Maßnahmen, abgestimmt auf drei Faktoren: die bereits vorhandenen technischen Kompetenzen, den Nutzungskontext und das Risikoniveau.
Konkret bedeutet das, dass die Schulung differenziert werden muss. Eine Führungskraft, die KI zur Zusammenfassung von Dokumenten nutzt, hat andere Bedürfnisse als ein Entwickler, der Agenten baut, der wiederum andere Bedürfnisse hat als ein Mitarbeiter im Kundenservice.
Diese Flexibilität ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits lässt sie Freiheit. Andererseits nimmt sie das Alibi des "Ich habe den Pflichtkurs absolviert": Was zählt, ist nicht das Häkchen, sondern dass die Menschen es wirklich verstanden haben. Wie man die Programme aufbaut, haben wir in einem praktischen Leitfaden zur verpflichtenden KI-Schulung beschrieben.
Es braucht kein Zertifikat, aber die Dokumentation
Gute Nachricht: Das Gesetz schreibt keine formellen Zertifizierungen vor, auch keine Pflichtfunktion wie den DSB der DSGVO und keine eigene Governance-Struktur.
Dringend empfohlen ist es jedoch, die durchgeführten Maßnahmen intern zu dokumentieren: wer geschult wurde, worüber, wann und mit welchen Inhalten. Diese Dokumentation ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie ist der Nachweis, der im Fall einer Prüfung oder eines Rechtsstreits belegt, dass Sie der Pflicht nachgekommen sind.
Die Parallele zur DSGVO ist lehrreich. Auch dort war die Schulung nicht direkt sanktionierbar, doch ihr Fehlen stand im Zentrum vieler Verfahren: Ein Unternehmen, das sein Personal nicht schult, ist ein fahrlässiges Unternehmen. Dieselbe Logik gilt für KI.
Die Fristen: bereits in Kraft, Sanktionen ab 2026
Zwei Daten zählen.
Am 2. Februar 2025 ist Artikel 4 in Kraft getreten. Die Pflicht ist bereits aktiv: Sie ist nicht etwas, das kommen wird, sondern etwas, das es gibt.
Am 2. August 2026 beginnt die Aufsicht durch die nationalen Überwachungsbehörden, die kontrollieren und sanktionieren können. Die Sanktionen des AI Act sind der Schwere des Verstoßes und der Größe des Unternehmens angemessen, bis zu einem Höchstbetrag von 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes.
Wir befinden uns also in dem Zeitfenster, in dem die Pflicht besteht, die Kontrollen aber noch nicht begonnen haben. Es ist der richtige Moment, um sich in Ruhe rechtskonform aufzustellen, statt hinterherzulaufen. Für italienische Unternehmen kommt eine weitere Ebene hinzu: das Gesetz 132/2025 und der nationale Rechtsrahmen.